Die Krankenversicherung als Solidargemeinschaft hat die Aufgabe, die Gesundheit der Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Das umfasst auch die Förderung der gesundheitlichen Eigenkompetenz und Eigenverantwortung der Versicherten.
Die Krankenkassen erbringen die dafür erforderlichen Leistungen und helfen durch Aufklärung und Beratung. Die Versicherten sind für ihre Gesundheit mitverantwortlich. Sie sollen durch eine gesundheitsbewusste Lebensführung, durch frühzeitige Beteiligung an gesundheitlichen Vorsorgemaßnahmen sowie durch aktive Mitwirkung an Krankenbehandlung und Rehabilitation dazu beitragen, Krankheit und Behinderung zu vermeiden oder ihre Folgen zu überwinden.
Alle Einwohner der Bundesrepublik Deutschland sind verpflichtet, bei einem Krankenversicherungsunternehmen mit Geschäftssitz in Deutschland eine Krankheitskostenversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten, die mindestens eine Kostenerstattung für ambulante und stationäre Heilbehandlung umfasst. Diese gilt nicht für Personen, die bereits über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz verfügen (wie zum Beispiel Versicherte der gesetzlichen Krankenversicherung).
Nach dem Recht der gesetzlichen Krankenversicherung können die Versicherten vielfältige Leistungen in Anspruch nehmen. Von der Gesundheitsförderung über Leistungen bei Krankheit bis hin zur Familienplanung.