News zum Thema Pflege, Pflegeleistungen

Das Pflegegeld kann in Anspruch genommen werden, wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt. Pflegebedürftige Personen müssen mit diesem Betrag die für sie erforderlichen Pflegemaßnahmen in geeigneter Weise selbst sicherstellen. Dazu zählen: körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen sowie Hilfen bei der Haushaltsführung.
Diese Geldleistung wird von der Pflegekasse oder dem privaten Versicherungsunternehmen ausgezahlt.
Das Pflegegeld kann auch mit ambulanten Pflegesachleistungen kombiniert werden. Dann werden Pflegegeld und Pflegesachleistung anteilig in Anspruch genommen.
Während einer Verhinderungspflege wird das bisher bezogene (anteilige) Pflegegeld für bis zu sechs Wochen und bei einer Kurzzeitpflege für bis zu acht Wochen je Kalenderjahr in halber Höhe weitergezahlt.
Mit den ambulanten Pflegesachleistungen können Pflegebedürftige in der häuslichen Pflege die Hilfe eines zugelassenen ambulanten Pflegedienstes oder ambulanten Betreuungsdienstes oder von Einzelkräften in Anspruch nehmen, die mit der Pflegekasse einen Vertrag abgeschlossen haben.
Häusliche Pflegehilfe ist auch zulässig, wenn Pflegebedürftige nicht in ihrem eigenen Haushalt gepflegt werden, sondern beispielsweise in einer Pflegewohngemeinschaft oder im Haushalt der Pflegeperson.
Der Entlastungsbetrag dient der Erstattung von Aufwendungen im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme von Leistungen der teilstationären Tages- und Nachtpflege, Leistungen der Kurzzeitpflege, Leistungen der zugelassenen Pflege- oder Betreuungsdienste im Sinne des § 36 SGB XI oder von Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege ist, dass die Pflegeperson den Pflegebedürftigen vor der erstmaligen Verhinderung mindestens sechs Monate in seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat und die oder der Pflegebedürftige zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft ist.
Dieses Pflegeunterstützungsgeld kann für bis zu insgesamt zehn Arbeitstage in Anspruch genommen werden. Allerdings nur, wenn es für diesen Zeitraum keine Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber gibt sowie kein Kranken- oder Verletztengeld geleistet wird.
Pflegebedürftige, die Pflegegeld, ambulante Pflegesachleistungen, die Kombinationsleistung, Leistungen des Umwandlungsanspruchs und/oder den Entlastungsbetrag beziehen, können in ambulant betreuten Wohngruppen zusätzlich zu den sonstigen Leistungen einen Wohngruppenzuschlag erhalten.

Pflegebedürftig. Was nun?

Pflegebedürftig. Was nun?

Um Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen zu können,

muss ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt werden. Dies kann auch telefonisch erfolgen.

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Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Pflegeleistungen der Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet ein breites Spektrum an Leistungen und Versorgungsmodellen,

um Menschen mit Pflege-, Hilfe- und Betreuungsbedarf zu unterstützen.

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