News zum Thema Arbeitsrecht

Im Job gelten viele Regeln und Gesetze. Diese werden unter dem Begriff Arbeitsrecht zusammengefasst. Dazu gehören neben verschiedenen Gesetzen, Verordnungen auch Urteile, die von Arbeitsgerichten erlassen werden. Wichtige Themen oder Streitgegenstände im Arbeitsrecht sind unter anderem Arbeitsverträge, Arbeitszeiten, Kündigungsschutz oder auch Tarifverträge.
Stellenausschreibungen müssen benachteiligungsfrei formuliert werden.
Ärztliche Einstellungsuntersuchungen und psychologische Tests dürfen nur in den gesetzlich vorgeschriebenen Fällen durchgeführt werden.
In Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitnehmern hat der Arbeitgeber den Betriebsrat vor jeder Einstellung zu informieren und seine Zustimmung einzuholen.
Ein Arbeitsvertrag kann mündlich oder schriftlich abgeschlossen werden. Das Erfordernis der Schriftform kann sich jedoch aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag oder aus einer Betriebsvereinbarung ergeben.
Der Arbeitgeber darf die Einstellung einer Bewerberin/eines Bewerbers nicht aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität ablehnen.
Wird ein Berufsausbildungsvertrag mündlich abgeschlossen, so hat der ausbildende Betrieb unverzüglich nach Abschluss des Vertrages spätestens vor Beginn der Berufsausbildung den wesentlichen Inhalt schriftlich niederzulegen.
Ein Wettbewerbsverbot mit einem Arbeitnehmer für die Zeit nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses muss schriftlich vereinbart werden.
Grundsätzlich ist es den Vertragspartnern überlassen, welchen Inhalt sie dem Arbeitsvertrag geben (Arbeitsentgelt, Urlaub, Arbeitszeit). Aber: Die Vertragsfreiheit ist zum Schutz der Arbeitnehmer einerseits durch zwingendes Gesetzesrecht, andererseits durch Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen eingeschränkt.
Normalerweise wird der Arbeitsvertrag auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Unter bestimmten Voraussetzungen können auch befristete Arbeitsverträge abgeschlossen werden. Die allgemeinen Regelungen über Zulässigkeit, Abschluss, Inhalt und Beendigung befristeter Arbeitsverträge enthält das Teilzeitund Befristungsgesetz (TzBfG).
Ohne Vorliegen eines sachlichen Grundes können befristete Arbeitsverträge nur bei Neueinstellungen abgeschlossen werden (erleichterte Befristung). Deren Dauer darf höchstens zwei Jahre betragen. Bis zu der Höchstbefristungsdauer von zwei Jahren sind bis zu drei Verlängerungen des befristeten Arbeitsvertrages möglich.
Zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer oder im Tarifvertrag kann vereinbart werden, dass das Arbeitsverhältnis mit einer Probezeit beginnt. Die Probezeit ist als befristetes Arbeitsverhältnis oder als sog. vorgeschaltete Probezeit im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses möglich. Die Dauer der Probezeit darf sechs Monate nicht überschreiten. Während der Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer gesetzlichen Frist von zwei Wochen gekündigt werden. Im Arbeitsvertrag kann eine längere, im Tarifvertrag kann eine längere oder kürzere Frist vereinbart sein.
Wurde kein schriftlicher Arbeitsvertrag abgeschlossen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses dem Arbeitnehmer eine Niederschrift über die wesentlichen Arbeitsbedingungen auszuhändigen.
Der Arbeitnehmer hat seine Arbeit persönlich zu leisten, wenn nichts anderes vereinbart ist. Er kann sich nicht durch andere vertreten lassen, braucht sich allerdings auch nicht um eine Vertretung zu bemühen (z.B. im Krankheitsfall).
Die Arbeitsleistungen des Arbeitnehmers stehen dem Arbeitgeber persönlich zu, er darf sie grundsätzlich nicht auf einen anderen Arbeitgeber übertragen. Für ein Leiharbeitsverhältnis gelten die besonderen Vorschriften des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG). Grundsätzlich muss der verleihende Arbeitgeber eine Verleiherlaubnis der Bundesagentur für Arbeit haben.
Je genauer die Tätigkeit im Arbeitsvertrag (schriftlich oder mündlich) vereinbart ist, um so eingeschränkter ist das Weisungsrecht des Arbeitgebers, im Einzelnen die zu leistende Arbeit zu bestimmen.
Welche Arbeitszeit zu leisten ist, richtet sich nach der dem Arbeitsverhältnis zugrundeliegenden tarif- bzw. arbeitsvertraglichen Vereinbarung. Die nach dem Arbeitszeitgesetz und sonstigen Arbeitszeitschutzvorschriften höchstzulässige Arbeitszeit darf aber nicht überschritten werden.
Arbeitnehmer sind nur dann zur Leistung von Überstunden verpflichtet, wenn sich dies aus einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung, einer arbeitsvertraglichen Vereinbarung, einer dem Arbeitnehmer bekannten Betriebsüblichkeit oder aus der Nebenpflicht des Arbeitnehmers ergibt.
Wenn in Ausübung der Arbeit ein Schaden gegenüber Dritten (z.B. Kunden) entsteht, haftet der Arbeitnehmer nach den allgemeinen Grundsätzen des Haftungsrechts. Der Arbeitnehmer hat jedoch gegenüber seinem Arbeitgeber grundsätzlich einen Anspruch auf Freistellung von den Schadensersatzansprüchen in der Höhe, in der ihm bei Schädigung des Arbeitgebers eine Haftungsminderung zuerkannt würde.
Die Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung des Arbeitsentgelts. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können die Höhe der Vergütung grundsätzlich frei vereinbaren.
Der Grundsatz der Entgeltgleichheit zwischen Männern und Frauen verbietet es, bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit einen geringeren Lohn wegen des Geschlechts zu zahlen. Dieses Entgeltgleichheitsgebot kann nicht durch individuelle Absprachen aufgehoben werden.
In bestimmten Berufen oder in bestimmten Branchen (z.B. Gaststättengewerbe) werden Teile des Arbeitsentgelts als Sachbezüge z.B. in Form von Verpflegung oder Unterkunft gewährt, wenn dies dem Interesse des Arbeitnehmers oder der Eigenart des Arbeitsverhältnisses entspricht. Eine Anrechnung auf den gesetzlichen Mindestlohn ist allerdings nur für Saisonarbeitnehmer und auch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Beim Akkordlohn wird das Arbeitsentgelt nach der erzielten Arbeitsmenge ohne Rücksicht auf die Arbeitszeit bemessen.
Die Provision ist eine prozentuale Beteiligung des Arbeitnehmers am Wert der Geschäfte, die von ihm geschlossen oder vermittelt worden sind. Der Arbeitgeber hat die Provision monatlich abzurechnen; der Abrechnungszeitraum kann auf höchstens drei Monate gestreckt werden.
Ist der Arbeitnehmer am Geschäftsergebnis oder am Umsatz des Unternehmens beteiligt, wird von einer Gewinn- bzw. Umsatzbeteiligung gesprochen. Vereinbarungsgrundlage sind Einzelverträge oder Betriebsvereinbarungen. Bei einer Gewinn- oder Umsatzbeteiligung ist der Arbeitgeber verpflichtet, dem Arbeitnehmer die zur Ermittlung seines Beteiligungsanspruchs notwendigen Auskünfte zu erteilen und ihm die Nachprüfung persönlich oder über einen Wirtschaftsprüfer zu gestatten.
Eine überdurchschnittliche Leistung des Arbeitnehmers kann mit einer Prämie vergütet werden. Die Prämie wird in der Regel zusätzlich zum Lohn gezahlt und dient der Steigerung der Arbeitsmenge oder der Arbeitsqualität. Anspruchsgrundlage kann ein Tarifvertrag, eine Betriebsvereinbarung oder eine einzelvertragliche Vereinbarung sein.
Der Arbeitgeber ist gesetzlich zur Einbehaltung von Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und ggf. Kirchensteuer sowie von Arbeitnehmeranteilen an den Beiträgen zur Sozialversicherung (Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung) und zur Bundesagentur für Arbeit verpflichtet. Er ist verpflichtet, Steuern und Sozialversicherungsbeiträge richtig zu berechnen und an das Finanzamt bzw. die zuständige Einzugsstelle (Krankenkasse) abzuführen. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften erheben Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung, die allein vom Arbeitgeber zu zahlen sind. Die Beiträge werden nachträglich im Umlageverfahren erhoben.
Alle Arbeitnehmer und Auszubildenden, auch die kurzfristig und geringfügig Beschäftigten, die dem Betrieb mehr als vier Wochen angehören, haben bei unverschuldeter Arbeitsunfähigkeit Anspruch auf Fortzahlung ihres bei der für sie maßgebenden regelmäßigen Arbeitszeit zustehenden Arbeitsentgelts bis zu einer Dauer von sechs Wochen. Ausgenommen ist das für Überstunden gezahlte Arbeitsentgelt.
Durch einen Aufhebungsvertrag kann das Arbeitsverhältnis jederzeit einvernehmlich beendet werden. Ein Aufhebungsvertrag ist nur dann rechtswirksam, wenn er schriftlich abgeschlossen wurde.
Für Arbeiter und Angestellte gelten einheitliche gesetzliche Kündigungsfristen. Die Grundkündigungsfrist, die Arbeitgeber und Arbeitnehmer einzuhalten haben, beträgt vier Wochen (28 Kalendertage) zum 15. des Monats oder zum Ende eines Kalendermonats.
Unter bestimmten Voraussetzungen kann der Arbeitnehmer bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitgeber eine Abfindung erhalten. Kündigt der Arbeitgeber betriebsbedingt, kann der Arbeitnehmer zwischen einer Kündigungsschutzklage oder einer Abfindung wählen. Die Abfindung beträgt 0,5 Monatsverdienste für jedes Beschäftigungsjahr. Dieser Abfindungsanspruch setzt voraus, dass der Arbeitgeber im Kündigungsschreiben die Kündigung auf betriebsbedingte Gründe stützt und den Arbeitnehmer darauf hinweist, dass er die Abfindung beanspruchen kann, wenn er die dreiwöchige Frist für die Erhebung der Kündigungsschutzklage verstreichen lässt.
Jeder Arbeitnehmer hat bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses einen Anspruch auf ein schriftliches Zeugnis. Das Zeugnis hat mindestens Angaben zur Art und Dauer der Tätigkeit zu enthalten (einfaches Zeugnis).
Die Beratungshilfe sichert Menschen mit niedrigem Einkommen gegen eine geringe Eigenleistung Rechtsberatung und Rechtsvertretung außerhalb eines gerichtlichen Verfahrens zu. Falls die Bemühungen um eine außergerichtliche Einigung scheitern und ein Gericht mit der Sache befasst werden muss, kann Prozesskostenhilfe in Anspruch genommen werden.
Das AGG schützt Menschen, die aus rassistischen Gründen oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden.
Unternehmen sind leistungsfähig, wenn ihre Beschäftigten motiviert sind, wenn Entscheidungen nicht von oben gefällt werden, sondern miteinander gesprochen wird. Mitbestimmung ist die entscheidende Voraussetzung dafür.

Neuregelungen 2025

Neuregelungen 2025

Hier bekommen Sie einen Überblick über die

für Arbeitgeber und Arbeitnehmer relevanten Neuregelungen.

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Urlaubsrecht

Urlaubsrecht

Laut § 1 Bundesurlaubsgesetz haben Arbeitnehmer

in jedem Kalenderjahr Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.

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Arbeitszeitrecht

Arbeitszeitrecht

Wer erfolgreich ein neues Arbeitszeitmodell einführen möchte,

sollte die wesentlichen rechtlichen Regelungen im Arbeitszeitgesetz kennen.

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Ferienjobs von Schülern und Studenten

Ferienjobs von Schülern und Studenten

In der Urlaubszeit können Ferienjobber die Beschäftigten unterstützen

und überbrücken so den Urlaub der Stammbelegschaft.

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Gleiche Bezahlung von Mann und Frau

Gleiche Bezahlung von Mann und Frau

Das bessere Verhandlungsgeschick eines männlichen Stellenbewerbers ist kein Grund,

eine vergleichbare weibliche Kollegin schlechter zu bezahlen.

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Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben

Kurzarbeit in Ausbildungsbetrieben

Der Ausbildungsbetrieb ist dazu verpflichtet, alle Mittel auszuschöpfen,

um die Ausbildung weiter zu gewährleisten.

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Abfindung

Abfindung

Als Abfindung wird eine einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer bezeichnet,

die aus Anlass der Beendigung des Arbeitsverhältnisses geleistet wird.

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Rechtsfragen zur Dienstreise

Rechtsfragen zur Dienstreise

Die Dienstreise ist aus der heutigen Geschäftswelt nicht mehr wegzudenken.

Sie gehört zum Arbeitsalltag der Unternehmen.

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Wegeunfall

Wegeunfall

Unter einem Wegeunfall versteht man den Unfall eines Arbeitnehmers

auf dem Weg von oder zu seinem Arbeitsplatz.

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Hunde am Arbeitsplatz

Hunde am Arbeitsplatz

Hunde am Arbeitsplatz verbessern das Betriebsklima

und senken das Risiko der Beschäftigten, psychisch oder körperlich zu erkranken.

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Gründe für eine Abmahnung

Gründe für eine Abmahnung

Die Arbeitsgerichte gestehen den Arbeitgebern

ein recht weitgehendes Recht auf eine Abmahnung zu.

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Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitvertrag

Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitvertrag

Was kann ein Tarifvertrag oder eine Dienstvereinbarung regeln, was nicht?

Wann und wofür gilt der Arbeitsvertrag?

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Aufhebungsvertrag, Aufhebungsvereinbarung, Auflösungsvertrag

Aufhebungsvertrag, Aufhebungsvereinbarung, Auflösungsvertrag

Die Begriffe Aufhebungsvertrag, Aufhebungsvereinbarung und Auflösungsvertrag sind gleichbedeutend.

Sie führen zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, ohne dass dem eine Kündigung vorausgeht.

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Teilzeitbeschäftigten stehen gleiche Überstundenzuschläge zu

Teilzeitbeschäftigten stehen gleiche Überstundenzuschläge zu

Teilzeitkräften stehen Überstundenzuschläge zu,

sobald sie ihre individuell vereinbarte Arbeitszeit überschreiten.

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Haftung von Arbeitnehmern

Haftung von Arbeitnehmern

Voraussetzung für eine Haftung des Arbeitnehmers für Schäden ist zunächst,

dass dem Arbeitnehmer eine schuldhafte Pflichtverletzung zur Last gelegt werden kann.

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Befristung gemäß TzBfG

Befristung gemäß TzBfG

Das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) bietet Arbeitgebern weitreichende Möglichkeiten,

Arbeitnehmer befristet, das heißt nur für eine bestimmte Zeit, einzustellen.

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Fristen im Arbeitsrecht

Fristen im Arbeitsrecht

Im Arbeitsrecht gilt es einige Fristen zu beachten,

deren Verpassen zum Teil gravierende Auswirkungen hat.

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Brückenteilzeit (Info für Arbeitnehmer)

Brückenteilzeit (Info für Arbeitnehmer)

Arbeitnehmer können verlangen, dass ihre vertraglich vereinbarte Arbeitszeit

für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum verringert wird.

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Abmahnung

Abmahnung

Vor Ausspruch einer Kündigung aus Gründen, die im Verhalten des Arbeitnehmers liegen,

ist als milderes Mittel grundsätzlich eine Abmahnung auszusprechen.

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Rechte bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Rechte bei sexueller Belästigung am Arbeitsplatz

Arbeitgeber sind dazu verpflichtet,

ihre Beschäftigten aktiv vor sexueller Belästigung zu schützen.

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Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung)

Zeitarbeit (Arbeitnehmerüberlassung) ist eine Möglichkeit,

die Zeit zur nächsten Festanstellung zu überbrücken.

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Anspruch auf eine Vertrauensperson beim BEM

Anspruch auf eine Vertrauensperson beim BEM

Arbeitgeber müssen länger Erkrankten ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) anbieten.

Betroffene dürfen eine Vertrauensperson ihrer Wahl hinzuziehen.

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Misstrauen gegen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Misstrauen gegen die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Der Arbeitgeber kann verlangen, dass die Krankenkasse eine gutachtliche Stellungnahme

des Medizinischen Dienstes zur Überprüfung der Arbeitsunfähigkeit einholt.

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Telearbeit

Telearbeit

Unter dem Begriff Telearbeit werden dezentrale Bürotätigkeiten

mithilfe von Informations- und Kommunikationstechniken verstanden.

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Bonuszahlungen bei unterjähriger Kündigung

Bonuszahlungen bei unterjähriger Kündigung

Beschäftigte, die vor Jahresende aus dem Betrieb ausscheiden,

haben Anspruch auf anteilige Bonuszahlung.

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Voller Ersatzruhetag wegen besonderem Schutz der Feiertagsruhe

Voller Ersatzruhetag wegen besonderem Schutz der Feiertagsruhe

Arbeitgeber müssen einen von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr dauernden Ersatzruhetag gewähren,

wenn an einem auf einen Werktag fallenden Feiertag gearbeitet wurde.

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Information über unbefristete Arbeitsplätze

Information über unbefristete Arbeitsplätze

Befristet beschäftigte Arbeitnehmer, die eine Änderung in eine unbefristete Anstellung beantragen,

haben Anspruch auf ein begründetes Feedback.

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Außerbetriebliches Fehlverhalten als Kündigungsgrund

Außerbetriebliches Fehlverhalten als Kündigungsgrund

Außerbetriebliches Fehlverhalten kann die fristlose Kündigung eines Arbeitsverhältnisses rechtfertigen,

wenn es ernsthafte Zweifel an der Eignung des Arbeitnehmers begründet.

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Wertguthaben

Wertguthaben

Wertguthaben sind eine Form von Arbeitszeitkonten,

die auf eine längerfristige Freistellung von der Arbeitsleistung zielt.

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Arbeit auf Abruf

Arbeit auf Abruf

Arbeitgeber und Arbeitnehmer können vereinbaren, dass der Arbeitnehmer

seine Arbeitsleistung entsprechend dem Arbeitsanfall zu erbringen hat.

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Gleitzeitarbeit

Gleitzeitarbeit

Die Konstruktion der gleitenden Arbeitszeit, kurz Gleitzeit genannt,

stellt eine frühe Ausformung der Flexibilisierung der Arbeitszeit dar.

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Urlaub darf nicht zu Verlust von Zuschlägen führen

Urlaub darf nicht zu Verlust von Zuschlägen führen

Nimmt ein Arbeitnehmer bezahlten Urlaub,

so darf sich das nicht negativ auf die Berechnung von Mehrarbeitszuschlägen auswirken.

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Sabbatical

Sabbatical

Grundsätzlich kann jeder Arbeitnehmer ein Sabbatical machen.

Allerdings gibt es keinen gesetzlichen Anspruch auf diese berufliche Auszeit.

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Beschäftigte müssen Erkrankungen offenlegen

Beschäftigte müssen Erkrankungen offenlegen

Wer wegen mehrerer Erkrankungen aber insgesamt länger als sechs Wochen krank ist,

muss nachweisen, dass es sich tatsächlich um verschiedene Erkrankungen handelt.

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Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage

Frist zur Erhebung der Kündigungsschutzklage

Wer von seinem Arbeitgeber eine Kündigung erhalten hat und sich dagegen wehren will,

hat eine sehr kurze (!) Frist zu beachten.

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Kündigung in der Probezeit

Kündigung in der Probezeit

Innerhalb der im Arbeitsvertrag festgelegten Probezeit gelten andere Kündigungsfristen

als für die Zeit nach dem Ablauf des Probearbeitsverhältnisses.

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Abwicklungsvertrag

Abwicklungsvertrag

Anders als bei Aufhebungsverträgen, die selbst die Beendigung des Arbeitsverhältnisses regeln,

ist etwaigen Abwicklungsverträgen stets eine Kündigung voraus gegangen.

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Können Arbeitgeber Urlaub streichen, verweigern oder einseitig festlegen?

Können Arbeitgeber Urlaub streichen, verweigern oder einseitig festlegen?

Die Urlaubsplanung für das gesamte Urlaubsjahr erfolgt in vielen Unternehmen zu Jahresbeginn.

Dabei kommt es regelmäßig zu arbeitsrechtlichen Auseinandersetzungen.

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Kündigung in der Elternzeit

Kündigung in der Elternzeit

In der Elternzeit besteht besonderer Kündigungsschutz.

Eine Änderungskündigung durch den Arbeitgeber kann aber zulässig sein.

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Rechte und Pflichten beim Personalgespräch

Rechte und Pflichten beim Personalgespräch

Personalgespräche sind nicht sehr beliebt.

Das betrifft Personalverantwortliche, besonders aber viele Mitarbeiter.

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Nichtraucherschutz im Betrieb

Nichtraucherschutz im Betrieb

Arbeitgeber sind gesetzlich verpflichtet,

nicht rauchende Arbeitnehmende vor den gesundheitlichen Gefahren durch Passivrauchen zu schützen.

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Versetzung und Aufwendungsersatz bei Zeitarbeit

Versetzung und Aufwendungsersatz bei Zeitarbeit

Die zusätzlichen Fahrtkosten des Leiharbeitnehmers

durch Fahrten zum Einsatzort werden als Aufwendungsersatz bezeichnet.

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Geheimcode-Liste Arbeitszeugnis

Geheimcode-Liste Arbeitszeugnis

Laut Arbeitsrecht muss das Arbeitszeugnis immer ''wahr'' und ''wohlwollend'' sein.

Damit sind negative Formulierungen verboten. Nicht aber versteckte Kritik.

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Wunsch nach Änderung der Arbeitszeit

Wunsch nach Änderung der Arbeitszeit

Arbeitnehmer, die eine Änderung ihrer vereinbarten Arbeitszeit beantragen,

haben innerhalb eines Monats Anspruch auf eine begründete Antwort in Textform.

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Arbeitgeber muss Auskunft über Gehälter geben

Arbeitgeber muss Auskunft über Gehälter geben

Beschäftigte können Auskunft über Gehaltserhöhungen vergleichbarer Kollegen verlangen,

wenn diese Auskunft für Gehaltsanpassungen benötigt wird.

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Sturz zwischen Bett und Home-Office ist Arbeitsunfall

Sturz zwischen Bett und Home-Office ist Arbeitsunfall

Stürzt ein Beschäftigter auf dem morgendlichen erstmaligen Weg vom Bett ins Home-Office,

ist er durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt.

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Privatnutzung dienstlicher IT

Privatnutzung dienstlicher IT

Erlaubt der Arbeitgeber die Privatnutzung des dienstlichen Smartphones,

darf der Beschäftigte daraus folgern, dass für die gesamte dienstliche IT Privatnutzung erlaubt ist.

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Freistellungstage bleiben bei Krankheit erhalten

Freistellungstage bleiben bei Krankheit erhalten

Das BAG legt die tariflichen Freistellungstage nach den Grundsätzen aus,

die auch für den Verfall von Urlaub gelten.

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Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Anfechtung eines Aufhebungsvertrags

Wird ein Beschäftigter zu einem Aufhebungsvertrag widerrechtlich genötigt,

dann kann dieser anfechtbar sein.

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Mit wem darf der Chef über das Gehalt der Mitarbeiter sprechen?

Mit wem darf der Chef über das Gehalt der Mitarbeiter sprechen?

Über die genaue Gehaltshöhe einzelner Mitarbeiter darf ein Arbeitgeber

eigentlich nichts bekannt geben. Doch es gibt Ausnahmen.

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Wann Arbeitgeber den Nebenjob verbieten dürfen

Wann Arbeitgeber den Nebenjob verbieten dürfen

Ohne besondere Regelung im Tarifvertrag oder im Arbeitsvertrag

ist die Ausübung einer Nebentätigkeit grundsätzlich zulässig.

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Probezeit ist Beschäftigung, angemessene Vorkehrungen

Probezeit ist Beschäftigung, angemessene Vorkehrungen

Kann ein Arbeitnehmer wegen einer Behinderung seine Aufgaben nicht mehr erfüllen,

darf der Arbeitgeber schon in der Probezeit nicht einfach kündigen.

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Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Beratungshilfe und Prozesskostenhilfe

Das Recht gilt für alle gleichermaßen.

Deshalb ist es wichtig, dass auch alle daran teilhaben können.

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Minijob

Minijob

Eine Beschäftigung kann zum einen wegen der geringen Höhe des Arbeitsentgelts

und zum anderen wegen ihrer kurzen Dauer geringfügig sein.

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Trainee-Programm

Trainee-Programm

Durch Trainee-Programme werden Hochschulabsolventen gezielt in die berufliche Praxis eingeführt.

Sie durchlaufen verschiedene Unternehmensabteilungen und/oder Unternehmensstandorte.

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Schadensersatz bei unvollständiger Auskunft zum Datenschutz

Schadensersatz bei unvollständiger Auskunft zum Datenschutz

Verlangt ein Arbeitnehmer Auskunft über konkrete Datenverarbeitungsvorgänge nach Art. 15 DSGVO,

muss der Arbeitgeber umfassend Auskunft geben.

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Keine dienstlichen Nachrichten nach Feierabend

Keine dienstlichen Nachrichten nach Feierabend

Beschäftigte müssen nach Feierabend

keine dienstlichen SMS oder andere Mitteilungen des Chefs lesen.

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Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Nichtabmelden für Raucherpausen ist Arbeitszeitbetrug

Unterlässt ein Arbeitnehmer es systematisch, sich für Raucherpausen von der Arbeit abzumelden,

stellt dies eine schwerwiegende Pflichtverletzung dar.

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Krank im Urlaub

Krank im Urlaub

Krankheit macht den schönsten Urlaub zunichte.

Und auch in rechtlicher Hinsicht gibt es einiges zu beachten.

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Mitbestimmung bei Dienstplänen

Mitbestimmung bei Dienstplänen

Das Mitbestimmungsrecht bei Dienstplänen umfasst sowohl das erstmalige Aufstellen

eines Dienstplans als auch jede spätere Nachbesserung oder Änderung durch den Arbeitgeber.

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Arbeitgeber haftet für das Arbeitszeugnis

Arbeitgeber haftet für das Arbeitszeugnis

Wenn der Arbeitgeber das Zeugnis fehlerhaft, unvollständig oder verspätet ausstellt,

kann er zum Ersatz des Schadens verpflichtet sein.

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Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch in Teilzeit

Gleicher Lohn für gleiche Arbeit auch in Teilzeit

Geringfügig Beschäftigte haben bei gleicher Qualifikation für die identische Tätigkeit

einen Anspruch auf dieselbe Stundenvergütung wie vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer.

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Was gehört zur Arbeitszeit, was nicht?

Was gehört zur Arbeitszeit, was nicht?

Eine kurze Kaffeepause, Rauchen, Aufräumen nach Ladenschluss oder eine Dienstreise.

Viele Arbeitgeber und Arbeitnehmer sind unsicher, was genau zur bezahlten Arbeitszeit gehört.

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Diensthandy

Diensthandy

Wenn der Arbeitgeber die private Nutzung nicht ausdrücklich erlaubt,

darf das Diensthandy nur dienstlich genutzt werden.

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Altersteilzeit

Altersteilzeit

Die Altersteilzeit ermöglicht einen gleitenden Übergang in den Ruhestand.

Dabei wird die bis zur Rente verbleibende Arbeitszeit halbiert.

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Schwellenwerte im Arbeitsrecht

Schwellenwerte im Arbeitsrecht

Die Ausübung von bestimmten Rechten und Pflichten im Arbeitsrecht

ist verknüpft mit gesetzlich festgelegten Schwellenwerten.

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Änderungskündigung

Änderungskündigung

Mit der Änderungskündigung will der Arbeitgeber Arbeitsbedingungen neu regeln,

die über sein Weisungs- und Direktionsrecht hinausgehen.

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Jobsharing

Jobsharing

Eine Arbeitsplatzteilung liegt vor, wenn der Arbeitgeber mit zwei oder mehreren Arbeitnehmern

vereinbart, dass diese sich die Arbeitszeit an einem Arbeitsplatz teilen.

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Projektbefristungen häufig unwirksam!

Projektbefristungen häufig unwirksam!

Wird ein Arbeitnehmer für ein Projekt befristet eingestellt, muss zu erwarten sein,

dass die im Rahmen des Projekts durchgeführten Aufgaben nicht dauerhaft anfallen.

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Krankheit von Arbeitnehmern

Krankheit von Arbeitnehmern

Arbeitnehmer haben grundsätzlich einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall

in Höhe von 100 Prozent bis zur Dauer von sechs Wochen.

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