News zum Thema Existenzgründung

Informationen und eine sorgfältige Planung sind ein gutes Fundament für eine erfolgreiche Existenzgründung. Gründerinnen und Gründer tragen dazu bei, die Wirtschaftsleistung in Deutschland zu stärken.
Mit ihren überwiegend kleinen und mittleren Unternehmen sorgen sie für den Großteil der Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Darüber hinaus sind viele von ihnen mit ihren innovativen Produkten und Dienstleistungen weltweit erfolgreich.
Zu Ihrer Orientierung finden Sie hier die wichtigsten Handlungsschritte und Entscheidungen in Richtung Unternehmensgründung. Das Allerwichtigste zuerst: Informieren Sie sich gründlich! Lassen Sie sich beraten! Bei allem, was auf Sie zukommt.
Der Weg in die berufliche Selbständigkeit ist kein Sonntagsspaziergang, sondern eher eine anstrengende Bergwanderung, bei der es auf die richtige Ausstattung ankommt: Die persönlichen Voraussetzungen müssen stimmen und auch Ihre Familie sollte Ihnen den Rücken freihalten.
Ganz wichtig sind natürlich Ihr fachliches und unternehmerisches Know-how. Packen Sie Ihren Gründungs-Rucksack und achten Sie darauf, dass Sie alles dabeihaben, auch für den Notfall. Verteilen Sie Ihr Equipment gleichmäßig und prüfen Sie lieber einmal zu viel, ob Sie auch wirklich an alles gedacht haben.
Damit Sie sich mit Ihrem Unternehmen bzw. Ihrer beruflichen Selbständigkeit erfolgreich am Markt etablieren und Ihren Lebensunterhalt verdienen können, müssen Sie täglich im wahrsten Sinne des Wortes etwas unternehmen.
Damit verändert die berufliche Selbständigkeit nicht nur Ihren Alltag, sondern auch den Ihrer Familie. Viele Gründerinnen und Gründer erfüllen sich mit ihrer Selbständigkeit einen Traum und sind mit ihrer Entscheidung zufrieden. Andere betrachten ihre Existenzgründung als Notlösung.
Versuchen Sie, so genau wie möglich festzustellen, warum Sie sich selbständig machen möchten und ob Sie tatsächlich das Zeug zur Unternehmerin oder zum Unternehmer haben. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit und sprechen Sie zum Beispiel mit Beraterinnen und Beratern der Kammern, mit befreundeten Selbständigen und mit Familienangehörigen.
Ein Gründungszuschuss kann grundsätzlich gezahlt werden, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen und durch die Selbständigkeit Ihre Arbeitslosigkeit beenden. Dazu muss die Tätigkeit hauptberuflich ausgeübt werden. Außerdem müssen Sie am Tag der Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen haben.
Ausnahme: Menschen mit Behinderungen (im Sinne des § 19 SGB III) können einen Gründungszuschuss auch dann erhalten, wenn sie einen Anspruch von weniger als 150 Tagen oder keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben.
Ihre Existenzgründung kann nur gefördert werden, wenn Sie über die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, die Sie für eine erfolgreiche Umsetzung und Tragfähigkeit Ihrer Geschäftsidee benötigen. Ihre Eignung können Sie zum Beispiel durch fachliche und unternehmerische Qualifikationsnachweise, Berufserfahrung oder die Teilnahme an Maßnahmen zur Vorbereitung der Existenzgründung untermauern. Die Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit nachzuweisen. Hierzu ist eine Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen.
Gründungen in unterschiedlichen Lebensphasen haben ihren eigenen Reiz. Eine Geschäftsidee, das Geschäftsleben und sich selbst auszuprobieren. Je nach Lebensphase kann eine Unternehmensgründung eine passgenaue Entscheidung für die Zukunft sein.
Eine Geschäftsidee mieten und sich damit selbständig machen? Ein verlockendes Angebot. Auf was Sie beim Franchising achten sollten, stellt diese Ausgabe der GründerZeiten vor.
Diese Ausgabe der GründerZeiten dreht sich sowohl um Möglichkeiten der persönlichen Absicherung von Selbständigen als auch um notwendige betriebliche Versicherungen.
Was ist ein Businessplan? Auf welche Inhalte kommt es an? Hilfen zu diesen Fragen und vieles mehr finden Sie in dieser Ausgabe der Gründerzeiten.
Was sich hinter einer Umsatz-, Vorsteuer, Gewerbe-, Körperschaft- oder auch Einkommensteuer verbirgt, gehört zum Know-how jeder Unternehmerin und jedes Unternehmers.
Gründungen durch Migrantinnen und Migranten spielen eine wichtige Rolle in Deutschland. Welche ausländerrechtlichen Aspekte dabei wichtig sind und welche besonderen Beratungsangebote es gibt, zeigt diese Ausgabe der GründerZeiten.
Ob Einzelunternehmen, GbR, GmbH oder UG (haftungsbeschränkt), für jedes Unternehmen gibt es die passende Rechtsform. Es lohnt sich, über die verschiedenen Möglichkeiten nachzudenken, denn jede Rechtsform hat andere haftungs- und steuerrechtliche Konsequenzen.
Lesen Sie, wie sich unternehmerische Krisen bemerkbar machen und was man dagegen tun kann.
Kredite gewähren Banken und Sparkassen nur, wenn sie dafür Sicherheiten erhalten oder eine Bürgschaft vorliegt.
Es gibt viele verschiedene Möglichkeiten Mitarbeiter zu beschäftigen: Ob in Teilzeit oder Vollzeit, jedes Beschäftigungsverhältnis bringt besondere rechtliche Regelungen mit sich.
Wer arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist und sich beruflich selbständig machen möchte, kann spezielle Beratungs- und Förderangebote für seine Gründungsvorbereitungen nutzen.
Freie Berufe unterscheiden sich in vielerlei Hinsicht von gewerblichen Unternehmen. Um welche Unterschiede es sich dabei handelt und auf was es bei der Gründung ankommt, beschreibt diese Info.
Existenzgründungen im Handwerk. Für Gründungen im Handwerk ist ratsam, was auch für alle anderen Branchen gilt: beispielsweise ein stimmiges Unternehmenskonzept, eine ausreichende Finanzierung oder ein passendes Marketing.
Marketing ist weitaus mehr als Werbung. Eine Marketingstrategie gehört daher in jeden Businessplan. Wie Sie dabei vorgehen und wie der passende Marketing-Mix aussieht, darüber informiert diese Ausgabe der GründerZeiten.
Existenzgründungen im Handel. Wer sich im Einzelhandel selbständig macht, sollte das Konsumverhalten und die finanzielle Schmerzgrenze der Kundschaft kennen. Darüber und über weitere wichtige Themen für Gründungen im Einzelhandel, informiert dieser Infoletter.
Existenzgründungen im sozialen Bereich. Die Bandbreite der Tätigkeiten im sozialen Bereich ist enorm, ebenso die Vielfalt der besonderen Anforderungen oder notwendigen Formalitäten. Diese Ausgabe der GründerZeiten informiert über ausgewählte Tätigkeitsfelder und deren Voraussetzungen für einen guten Start in die berufliche Selbständigkeit.
Controlling. Realistisch und vorausschauend planen können Unternehmer nur, wenn sie die Zahlen ihres Unternehmens kennen. Diese Zahlen gewinnen sie über ein geeignetes Controllingsystem.
Anmeldungen, Recht und Verträge. Fast alle Gründerinnen und Gründer schließen auf dem Weg zum eigenen Unternehmen Verträge ab: Mietverträge, Kaufverträge, Arbeitsverträge usw. Diese Ausgabe der GründerZeiten informiert über die häufigsten Vertragsarten und bietet Tipps dazu, wenn mal etwas schiefgeht.
Kooperationen. Eine Gründung im Team oder eine Kooperation mit einem oder mehreren Unternehmen vergrößert die unternehmerischen Chancen. Diese GründerZeiten informiert über die verschiedenen Kooperationsarten, über geeignete Kooperationsfelder, über die Suche nach Kooperationspartner und vieles mehr.
Finanzierung und Wagniskapital für Start-ups. Zuschüsse, Darlehen, Bürgschaften, Beteiligungen und Know-how. Diese Infoletter stellt die vielfältigen Förderangebote vor, mit denen das Bundeswirtschaftsministerium Tech- und Life-Science-Start-ups unterstützt.

Einstiegsgeld für gründungsinteressierte Bürgergeld-Empfänger

Einstiegsgeld für gründungsinteressierte Bürgergeld-Empfänger

Einstiegsgeld kann bei Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit als Zuschuss

zum Bürgergeld für die Dauer von höchstens 24 Monate gezahlt werden.

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Selbständigkeit (Allgemeine Infos)

Selbständigkeit (Allgemeine Infos)

Nahezu jede geschäftsfähige Person in Deutschland kann eine Selbständigkeit anmelden.

Die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit bezeichnet man als Existenzgründung.

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Scheinselbständigkeit

Scheinselbständigkeit

Stellt sich heraus, dass ein Selbständiger in Wahrheit abhängig beschäftigt ist,

können Nachzahlungen fällig werden.

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Gründungszuschuss für gründungsinteressierte Arbeitslose

Gründungszuschuss für gründungsinteressierte Arbeitslose

Die Bundesagentur für Arbeit kann gründungsinteressierte Arbeitslose,

die Arbeitslosengeld I beziehen, mit dem Gründungszuschuss fördern.

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