Der Tätigkeitsbereich ''Rechtswesen, Justiziariat, Notariat''
Im Tätigkeitsbereich ''Rechtswesen, Justiziariat, Notariat'' geht es um das Vorbereiten und Treffen juristischer Entscheidungen,
die Beurkundung von Rechtsgeschäften, die Umsetzung von Gerichtsbeschlüssen
sowie die Beratung und Vertretung von Mandanten und Unternehmen in Rechtsangelegenheiten.
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